Update Covid-19 II:

Planungssicherheit trotz Covid-19

Liebe Gäste,

die aktuelle Situation der Corona-Krankheit (Covid-19) führt natürlich zu einer allgemeinen Verunsicherung, ob Sie Ihren bevorstehenden Aufenthalt im Cliffview wahrnehmen können oder lieber verschieben sollten.

Die meisten unserer Gäste buchen bis zu einem Jahr im Voraus. Viele Gäste des Resorts reservieren schon vor ihrer Abreise ihr Wunschzimmer für den nächsten Aufenthalt im Cliffview.

Mit unseren aktuellen Sonderkonditionen für eine mögliche Verschiebung Ihrer Reise möchten wir Ihnen Planungssicherheit für Ihren kommenden Aufenthalt im Cliffview geben.
Egal ob bei kurzfristigen Reisen oder bei Buchungen für die kommenden Monate.

Die nachfolgend erläuterten Sonderkonditionen ermöglichen Ihnen die Planung Ihres Aufenthaltes im Cliffview mit dem Versprechen, dass Sie im Falle einer veränderten Risikoeinschätzung der allgemeinen Corona-Situation Ihren Aufenthalt im Cliffview ohne finanzielle Nachteile verschieben können.

Diese Sonderkonditionen gelten bis auf weiteres für alle bestehenden und neuen Buchungen bei Anreise bis zum 01.10.2021.

Wir hoffen, mit diesen Sonderkonditionen eine Lösung in Ihrem Sinne gefunden zu haben. Um Ihnen diese Sonderkonditionen anbieten zu können, bitten wir Sie, die Anzahlung und den Restbetrag Ihrer Buchung entsprechend der gültigen Fristen zu bezahlen. Als Familienunternehmen sehen wir uns gerade in einer solchen Situation in einer großen Verantwortung, unseren Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeitern und lokalen Lieferanten nachzukommen. Hierfür sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wir danken Ihnen und freuen uns darauf, Sie bald bei

Cliffview Ayurveda!

 

  1. Sonderkonditionen für bestehende Buchungen bei Anreise bis 01.12.2021

Wenn Sie zwischen dem 01.08.2020 und dem 01.12.2021 anreisen, bieten wir Ihnen an, Ihren Aufenthalt bis zu 14 Tage vor Anreise um bis zu drei Jahre zu verschieben (es gilt das Datum der Erstanreise). Bereits geleistete Zahlungen verbleiben auf Ihrem Kundenkonto und werden mit einem zukünftigen Aufenthalt von mindestens gleicher Dauer verrechnet. Eventuelle Restzahlungen sind nach den ursprünglichen Zahlungsbedingungen fällig. Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornobedingungen zu stornieren. Sollten Sie von den „Besonderen Bedingungen für die Stornierung von Aufenthalten aufgrund des Corona-Virus“ Gebrauch machen und Ihren Aufenthalt im Nachhinein komplett stornieren, ohne innerhalb der drei Jahre einen neuen Aufenthalt gebucht zu haben, werden die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornogebühren so berechnet, als ob Sie zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthaltes storniert hätten. Die Stornogebühren werden entweder von Ihrem Guthaben abgezogen oder ggf. nachträglich in Rechnung gestellt. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich zurückerstattet.

Wenn Sie eine Buchung stornieren, die unter den „Besonderen Bedingungen für die Stornierung von Aufenthalten aufgrund des Corona-Virus“ verschoben und bestätigt wurde, beträgt die Stornogebühr mindestens den Betrag, der bei einer Stornierung der ursprünglichen Buchung zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthaltes fällig gewesen wäre. Kurzfristige Stornierungen können in diesem Fall zu höheren Stornogebühren führen. Diese Gebühren werden dann von Ihrem Guthaben abgezogen oder ggf. nachberechnet. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich zurückerstattet.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt unter den „Besonderen Bedingungen für Stornierungen aufgrund des Corona-Virus“ verschieben und innerhalb von drei Jahren nicht anreisen („No-Show“), verfällt Ihr Guthaben.

 

  1. Besondere Bedingungen für neue Buchungen

Wenn Sie vor dem 01.10.2021 buchen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reise einmalig bis 14 Tage vor der geplanten Anreise kostenlos für bis zu drei Jahre zu verschieben (es gilt das Datum der ursprünglichen Anreise). Bereits geleistete Zahlungen verbleiben bei Nutzung der Umbuchungsmöglichkeit auf Ihrem Kundenkonto und werden vollständig auf den umgebuchten Aufenthalt angerechnet. Eine Auszahlung, Überweisung oder sonstige Verwendung ist nicht möglich.

Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornobedingungen zu stornieren. Sollten Sie von den „Sonderkonditionen zum Corona-Virus bei Buchungen im Cliffview“ Gebrauch machen und Ihren Aufenthalt im Nachhinein komplett stornieren, ohne in den drei Jahren einen neuen Aufenthalt gebucht zu haben, werden die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornogebühren so berechnet, als hätten Sie zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung Ihres Aufenthaltes storniert. Die Stornogebühren werden dann von Ihrem Guthaben oder ggf. nachträglich abgezogen. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich zurückerstattet.

Stornieren Sie auch eine verschobene und bestätigte Buchung gemäß den „Sonderkonditionen zum Corona-Virus für Buchungen im Cliffview“, beträgt die Stornogebühr mindestens den Betrag, der bei einer Stornierung der ursprünglichen Buchung zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthaltes angefallen wäre. Bei kurzfristigen Stornierungen der verschobenen Buchung können höhere Stornogebühren (gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anfallen. Diese Gebühren werden dann von Ihrem Guthaben abgezogen oder ggf. nachgefordert. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich zurückerstattet.